Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Standards für Angebote, Aufträge, Leistungen und Abrechnung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Firma Helfendes Händchen Handwerk – David da Silva gegenüber privaten und gewerblichen Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Angebote haben eine Gültigkeit von 21 Tagen ab Erstellung. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebots oder Beginn der Arbeiten zustande.
3. Preise und Kleinunternehmerregelung
Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4. Arbeitszeit / Lohnstunden / Anfahrt
Arbeitsleistungen werden auf Stundenbasis oder gemäß vereinbartem Angebot berechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefangene Arbeitsstunde; eine minutengenaue Abrechnung erfolgt nicht. Zur Arbeitszeit zählen auch notwendige Nebenleistungen wie Materialbeschaffung, Baustellenvorbereitung und organisatorische Arbeiten.
Für Fahrten zum Einsatzort kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage einer Kilometerpauschale von 1,50 € pro Kilometer. Die konkrete Anfahrtspauschale wird im Angebot oder auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen. Bei mehreren Baustellenbesuchen kann die Anfahrt entsprechend mehrfach berechnet werden.
Kann eine Baustelle aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht wie vereinbart ausgeführt werden, kann der entstandene Aufwand einschließlich Anfahrt und Arbeitszeit berechnet werden.
5. Kleinmaterialpauschale
Für bei der Ausführung üblicherweise anfallende Kleinmaterialien wie z. B. Schrauben, Dübel, Silikon, Acryl oder Kleinteile kann eine Kleinmaterialpauschale berechnet werden. Diese wird im Angebot oder in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6. Materialkosten und Vorauszahlung
Der Auftragnehmer kann bei Aufträgen bis zu einem Auftragswert von etwa 1.500 € bis 2.000 € Materialkosten zunächst selbst vorstrecken. Bei darüber hinausgehenden Materialkosten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Materialkosten im Voraus zu bezahlen. Materialbestellungen erfolgen erst nach Zahlungseingang.
7. Materialpreis-Schwankungen
Sollten sich zwischen Angebotsstellung und Ausführung der Arbeiten erhebliche Preisänderungen bei Materialien ergeben, behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Auftraggeber wird darüber vor Ausführung informiert.
8. Entsorgung und Reinigung
Anfallende Bau-, Renovierungs- oder Abbruchmaterialien können nach Absprache entsorgt werden. Entsorgungskosten, Containerkosten oder Gebühren von Entsorgungsunternehmen werden gesondert berechnet.
9. Termine und Baustellenverzögerungen
Vereinbarte Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, etwa durch Lieferengpässe, Witterung, unvorhersehbare Baustellenbedingungen oder zusätzliche Arbeiten, begründen keine Schadensersatzansprüche.
10. Unvorhersehbare Altbauschäden und Mehrarbeiten
Bei Arbeiten im Altbau können verdeckte Schäden oder nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten auftreten, etwa beschädigte Leitungen, marode Baustoffe, versteckte Feuchtigkeitsschäden oder nicht fachgerecht ausgeführte Altinstallationen. Entstehende Mehrarbeiten oder zusätzlicher Materialaufwand werden gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird darüber informiert, bevor zusätzliche Arbeiten ausgeführt werden.
11. Baustellenbedingungen (Strom, Wasser, Zugang)
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Zugang zur Baustelle, Stromversorgung und gegebenenfalls Wasseranschluss verfügbar sind. Ausnahmen können im Einzelfall vereinbart werden. Fehlende Voraussetzungen oder Verzögerungen können zusätzlichen Aufwand verursachen, der berechnet werden kann.
12. Staub-, Lärm- und Bauarbeitenhinweis
Bei Bau-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten können Staub, Schmutz und Lärmentwicklung entstehen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass diese Begleiterscheinungen bei handwerklichen Arbeiten üblich sind.
13. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie anfallende Mahnkosten und weitere durch den Zahlungsverzug entstehende Kosten (z. B. Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten) zu berechnen. Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt vereinbart werden.
14. Haftung und Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für Schäden aufgrund bestehender Altbausubstanz oder verdeckter Mängel wird keine Haftung übernommen. Für Folgeschäden oder mittelbare Schäden wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
15. Gewährleistung
Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß § 634a BGB von fünf Jahren. Für sonstige Werkleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, soweit gesetzlich zulässig. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen.
Schäden oder Mängel, die auf bestehende Altbausubstanz, verdeckte Mängel oder Fremdleistungen anderer Gewerke zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unsachgemäßer Nutzung, fehlender Pflege oder Veränderungen durch Dritte. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
16. Abnahme der Leistung
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Erfolgt innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb dieser Frist mitzuteilen. Die Nutzung der ausgeführten Leistungen gilt ebenfalls als stillschweigende Abnahme. Bei größeren Projekten können Teilabnahmen einzelner Bauabschnitte vereinbart werden.
17. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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